Duale Oberschule Eisenberg (Pfalz) | ||
Profilstufen in der Sekundarstufe Klassen 7 - 9 | ||
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Nach Abschluss der Orientierungsstufe gelangen die Schülerinnen und
Schüler in die Profilstufen.
In Profilstufe I wird nach den Lehrplänen der Hauptschule unterrichtet. In der Profilstufe II sind die Lehrpläne der Realschule die Unterrichtsgrundlage. Für den Eintritt in die Profilstufe II am Ende der Klassenstufe 6 ist eine Empfehlung der Schule erforderlich. Dazu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: (siehe Punkt 3 der "Rechtlichen Regelungen", Arbeitsgruppe I, Landau 2002) Ein Wechsel der Profilstufen ist jeweils zum Jahresende möglich. Dazu sind überwiegend "gute" Leistungen erforderlich. Wichtige Vorteile der Profilstufenbildung:
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3. Schullaufbahnempfehlung
am Ende des 6. Schuljahres Stand:
Nov
2001
zurück 3.1
Voraussetzung für die Empfehlung in
die Profilstufe II ist der Besuch der 3.2 Grundlage der Empfehlung in die
Profilstufe II sind das
Lernverhalten und die Leistungen unter besonderer Berücksichtigung der
Entwicklung des Schülers in der Orientierungsstufe. Eine Empfehlung für
die Profilstufe II kann nur
ausgesprochen werden, wenn der
Durchschnitt der
Leistungen in den Fächern M , E, D mindestens
3,0 und der Durchschnitt
der sonstigen Fächer 2,5 beträgt
(Anlehnung an SCHO §
19.2)
Eine bei ausreichend liegende Leistung in einem der
Fächern M, E, D kann hier durch eine mindestens befriedigende Leistung in
„Praxis in der Schule“ bzw. „Französisch“ aufgewertet werden. Das
Fach tritt dann an die Stelle
des mit ausreichend benoteten Faches
der Fächergruppe I. 3.3 Ein versetzter Schüler / eine
versetzte Schülerin, der / die ohne
entsprechende Empfehlung die Profilstufe II
besuchen will, muss
eine Prüfung
ablegen, zu der er / sie nur zugelassen werden kann, wenn er / sie o in einem der Fächer Deutsch, erste
Fremdsprache, Mathematik, „Praxis in der Schule“ bzw. „Französisch“,
Religion oder
Ethik, Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften eine Zeugnisnote
unter „ausreichend“ oder o in zwei der Fächer
Deutsch, erste Fremdsprache, Mathematik
und in einem weiteren Fach die Zeugnisnote
„ausreichend“ oder o in einem
der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache,
Mathematik und drei weiteren
Fächern die Zeugnisnote „ausreichend“
hat. Wird der Unterricht in äußerer Differenzierung
durchgeführt, so sind die Anforderungen der oberen Leistungsebene
zugrunde zu legen ( Anlehnung an SCHO § 21 ) 3.4
Die Aufnahmeprüfung erfolgt gemäß
§ 21.5. und 6. der SCHO Ist
eine Aufnahmeprüfung nur deshalb erforderlich, weil nach 3.2 der
Durchschnitt der sonstigen Fächer unter 2,5 liegt, so findet eine mündliche
/ praktische Prüfung in dem / in den unter befriedigend liegenden Fächern
der Fächergruppe II gemäß § 21.5 der „übergreifenden
Schulordnung“ statt. Bei mehr als zwei Fächern unter befriedigend ist
eine Prüfung nach dieser Sonderregelung nicht zulässig. 3.5
Die Schullaufbahnempfehlung am Ende der Orientierungsstufe ist für 3.6 Zur Koordinierung der Notengebung wird pro Schulhalbjahr mindestens eine Klassenarbeit jahrgangsübergreifend geschrieben. Ansonsten arbeiten die Teams eng zusammen und schreiben weitgehend gemeinsame Leistungsüberprüfungen.
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